Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB regeln die Nutzung der Hireman-Plattform durch gewerbliche Auftraggeber. Sie sind bewusst transparent gehalten, schützen aber konsequent den Betrieb des Service.

Stand:28. April 2026Version:2026.04Anbieter:Photofoundation, Basel
01

Geltungsbereich, Anbieter und Begriffe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Rechtsbeziehung zwischen Photofoundation, Basel, Schweiz (nachfolgend «Hireman» oder «Anbieter») und dem gewerblichen Kunden (nachfolgend «Auftraggeber») über die Nutzung der unter hireman.ch erreichbaren Plattform und zugehöriger Dienste (nachfolgend «Service» oder «Plattform»).

Diese AGB richten sich ausschliesslich an Unternehmen, juristische Personen und öffentliche Körperschaften (B2B). Eine Nutzung durch Konsumentinnen und Konsumenten i.S.v. Art. 32 ZPO ist nicht vorgesehen.

02

Vertragsschluss und Vorrang dieser AGB

Wesentlich

Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines schriftlichen oder elektronischen Angebots des Anbieters, durch Unterzeichnung eines Auftragsformulars oder durch erstmalige Nutzung der kostenpflichtigen Plattform-Funktionen, je nachdem, was zuerst eintritt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Einkaufsbedingungen oder anderslautende Vorbehalte des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen; sie werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis dieser Bedingungen vorbehaltlos erbringt.

Bei Widersprüchen gilt folgende Rangordnung: (i) das individuelle Auftragsformular bzw. Angebot, (ii) eine separate Datenbearbeitungsvereinbarung (AVV), (iii) ein allfälliges Service-Level-Agreement (SLA), (iv) diese AGB.

03

Leistungsumfang und Weiterentwicklungsvorbehalt

Der Anbieter stellt eine cloudbasierte Software (Software-as-a-Service) zur KI-gestützten Vorqualifizierung von Bewerbungen für das Gesundheitswesen bereit. Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Service-Beschreibung und der gewählten Lizenzstufe.

Der Anbieter ist berechtigt, den Service jederzeit funktional weiterzuentwickeln, anzupassen, einzelne Funktionen zu ändern, zu ersetzen oder einzustellen, soweit der vertragsgemässe Gebrauch erhalten bleibt. Eine Pflicht zur Beibehaltung bestimmter Versionen, Schnittstellen oder Module besteht nicht.

Beratungs-, Implementierungs- und Schulungsleistungen sind nur dann geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart und gesondert vergütet werden.

04

KI-gestützte Leistungen und Verantwortung des Auftraggebers

Wesentlich

Die Plattform nutzt automatisierte und KI-gestützte Verfahren, um Bewerbungen zu strukturieren und nach den vom Auftraggeber definierten Kriterien vorzuqualifizieren. Diese Funktionen unterstützen ausschliesslich die menschliche Entscheidungsfindung.

Sämtliche personalrechtlichen Entscheidungen — insbesondere Auswahl, Einstellung, Ablehnung, Vertragsabschluss und Kündigung — werden ausschliesslich vom Auftraggeber bzw. dessen Mitarbeitenden getroffen. Die Plattform ist nicht dafür ausgelegt, vollautomatisierte Einzelentscheidungen über natürliche Personen zu treffen oder menschliche Beurteilung zu ersetzen.

Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die Rechtmässigkeit der von ihm definierten Auswahlkriterien und Stelleninserate sowie für die Einhaltung sämtlicher auf seine Tätigkeit anwendbaren Vorschriften, namentlich des Gleichbehandlungsgebots, des Diskriminierungsverbots, des Arbeits- und Datenschutzrechts sowie — soweit einschlägig — von Vorgaben zu KI-Systemen im Personalmanagement.

KI-Ausgaben können statistische Unschärfen enthalten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Ergebnisse vor jeder personalrelevanten Entscheidung eigenverantwortlich zu prüfen.

05

Mitwirkungspflichten und Verantwortlichkeit des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt die für die Nutzung erforderliche IT-Infrastruktur (Internetzugang, aktueller Browser, ausreichende Bandbreite) sicher und benennt eine zentrale Ansprechperson.

Der Auftraggeber sichert zu, dass von ihm eingestellte Inhalte (Stelleninserate, Logos, Texte) frei von Rechten Dritter sind, nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstossen, keine irreführenden, diskriminierenden oder unlauteren Aussagen enthalten und keine Schadsoftware übertragen.

Zugangsdaten sind streng vertraulich zu behandeln. Der Auftraggeber haftet für jede Nutzung des Service über seine Konten, soweit ihn ein Verschulden trifft.

06

Nutzungsrechte am Service und geistiges Eigentum

Wesentlich

Der Anbieter räumt dem Auftraggeber während der Vertragsdauer ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, den Service im vereinbarten Umfang für interne Geschäftszwecke zu nutzen.

Sämtliche Rechte am Service, an der Software, der Dokumentation, am Quellcode, an Datenmodellen, KI-Modellen, Trainingsgewichten, Prompts, Workflows, an der Marke «Hireman» sowie an Weiterentwicklungen verbleiben ausschliesslich beim Anbieter bzw. seinen Lizenzgebern.

Untersagt sind insbesondere: Bearbeitung, Dekompilierung, Reverse-Engineering (vorbehältlich zwingender gesetzlicher Erlaubnis), das Umgehen technischer Schutzmassnahmen, das automatisierte Auslesen (Scraping), die Vermietung, das Sublicensing, der Weiterverkauf, das Trainieren konkurrierender KI-Modelle mit dem Service sowie jede Nutzung, die über den vereinbarten Umfang hinausgeht.

Verbesserungsvorschläge, Feedback oder Hinweise des Auftraggebers dürfen vom Anbieter zeitlich und örtlich unbeschränkt, unentgeltlich und ohne weitere Verpflichtung verwertet werden.

07

Kundendaten und Nutzung aggregierter Daten

Wesentlich

Die vom Auftraggeber oder von Bewerbenden in die Plattform eingebrachten Daten («Kundendaten») bleiben Eigentum des Auftraggebers bzw. der betroffenen Personen. Der Auftraggeber räumt dem Anbieter das für die Erbringung des Service erforderliche Bearbeitungsrecht ein.

Der Anbieter darf vollständig anonymisierte und aggregierte Nutzungs- und Plattformdaten, aus denen kein Rückschluss auf eine bestimmte oder bestimmbare Person und keine Identifikation des Auftraggebers möglich ist, zeitlich und örtlich unbeschränkt zur Sicherstellung des Betriebs, zur Fehleranalyse, zur statistischen Auswertung sowie zur Verbesserung und zum Training eigener Modelle nutzen. Eine darüber hinausgehende Verwertung der Kundendaten erfolgt nicht.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine eigenverantwortliche Datensicherung der von ihm eingestellten Inhalte vorzunehmen. Eine eigenständige Backup-Pflicht des Anbieters über die im SLA bezeichneten Massnahmen hinaus besteht nicht.

08

Datenschutz und Auftragsbearbeitung

Soweit der Anbieter Personendaten im Auftrag des Auftraggebers bearbeitet, schliessen die Parteien eine separate Auftragsbearbeitungsvereinbarung (AVV / DPA) gemäss Art. 9 revDSG bzw. Art. 28 DSGVO ab. Im Übrigen gilt die Datenschutzerklärung.

Der Auftraggeber ist verantwortliche Stelle für die durch ihn auf der Plattform bearbeiteten Personendaten und stellt insbesondere die erforderliche Informationspflicht sowie — soweit erforderlich — die Einwilligung der betroffenen Personen sicher.

09

Vertraulichkeit

Die Parteien behandeln alle nicht offensichtlich öffentlichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie ausschliesslich zur Erfüllung dieses Vertrags. Diese Pflicht besteht während der Vertragsdauer und für fünf Jahre nach Beendigung fort.

Ausgenommen sind Informationen, die (i) öffentlich bekannt sind, (ii) rechtmässig von Dritten bezogen wurden, (iii) unabhängig entwickelt wurden oder (iv) aufgrund Gesetz, behördlicher Anordnung oder rechtskräftigen Urteils offengelegt werden müssen.

10

Verfügbarkeit, Wartung und höhere Gewalt

Der Anbieter erbringt den Service mit handelsüblicher Sorgfalt. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungsdauer wird nur geschuldet, soweit sie in einem separaten SLA ausdrücklich vereinbart ist.

Geplante Wartungen werden, soweit zumutbar, ausserhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und vorab angekündigt. Notfall-Wartungen dürfen jederzeit ohne Vorankündigung erfolgen.

Bei Ereignissen höherer Gewalt — insbesondere Naturereignissen, Pandemien, Streik, behördlichen Massnahmen, Cyber-Angriffen, Telekommunikations- oder Stromausfällen, sowie Ausfällen vorgelagerter Cloud- und Internetanbieter — sind die Leistungspflichten des Anbieters für die Dauer und im Umfang der Behinderung suspendiert. Schadenersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

11

Vergütung, Verzug und Preisanpassungen

Es gelten die im Angebot bzw. Auftragsformular ausgewiesenen Preise, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht anders ausgewiesen.

Rechnungen sind innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Mit Ablauf dieser Frist gerät der Auftraggeber ohne Mahnung in Verzug (Art. 102 OR). Der Anbieter ist berechtigt, einen Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR) sowie effektive Mahn- und Rechtsverfolgungskosten geltend zu machen.

Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Plattform ohne weitere Ankündigung bis zur vollständigen Begleichung zu sperren. Die Vergütungspflicht bleibt während der Sperrung bestehen.

Der Anbieter darf die Preise jährlich, erstmals nach Ablauf der Mindestvertragsdauer, mit einer Vorankündigung von 60 Tagen anpassen. Bei Erhöhungen von mehr als 10 % gegenüber dem letztgültigen Preis steht dem Auftraggeber ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung zu.

12

Vertragsdauer, Kündigung und Sperrung

Der Vertrag wird auf die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen und verlängert sich automatisch um jeweils zwölf Monate, sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 30 Tagen auf das Ende der laufenden Vertragsperiode in Textform gekündigt wird.

Der Anbieter kann den Vertrag fristlos und ohne Entschädigungspflicht kündigen sowie den Zugang sofort sperren, wenn der Auftraggeber (i) wesentliche Vertragspflichten trotz Mahnung verletzt, (ii) die Plattform rechtswidrig oder vertragswidrig nutzt, (iii) Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit eintritt oder droht, oder (iv) der ernsthafte Verdacht eines Rechtsmissbrauchs besteht. Bereits geleistete Vergütungen werden in diesen Fällen nicht zurückerstattet.

Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Auftraggeber während 30 Tagen einen Datenexport in einem branchenüblichen Format zur Verfügung. Danach ist der Anbieter berechtigt und verpflichtet, die Kundendaten zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

13

Gewährleistung und Ausschluss von Konformitätszusagen

Wesentlich

Der Anbieter erbringt den Service nach Massgabe der jeweils gültigen Service-Beschreibung. Bei reproduzierbaren wesentlichen Abweichungen ist der Anbieter bestrebt, diese innert angemessener Frist durch Nachbesserung oder Bereitstellung eines Workarounds zu adressieren.

Weitergehende Gewährleistungsrechte — insbesondere Wandelung, Minderung sowie Ansprüche aus zugesicherten Eigenschaften — sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Der Service wird im Übrigen «as is» bereitgestellt; eine bestimmte Eignung für einen besonderen Zweck wird nicht zugesichert.

Der Anbieter macht keinerlei Zusagen über externe Audits, Prüfungen, Zertifizierungen oder die Einhaltung bestimmter technischer, organisatorischer, sicherheits- oder datenschutzrechtlicher Standards. Soweit diese AGB oder andere Dokumente des Anbieters auf gesetzliche Rahmenwerke (z. B. revDSG, DSGVO, FMG, EU AI Act) Bezug nehmen, dient dies ausschliesslich der Bezeichnung des anwendbaren rechtlichen Kontextes und stellt weder eine durch Dritte geprüfte oder zertifizierte Konformität noch eine entsprechende Zusicherung gegenüber dem Auftraggeber dar.

Wirbt der Auftraggeber gegenüber Dritten mit Eigenschaften, Standards, Zertifizierungen oder Compliance-Aussagen in Bezug auf den Service, so tut er dies auf eigene Verantwortung. Eine vorherige schriftliche Bestätigung des Anbieters ersetzt diese Verantwortung nicht.

14

Haftung und Haftungsbeschränkung

Wesentlich

Der Anbieter haftet — soweit gesetzlich zulässig — ausschliesslich für Schäden, die er oder seine Organe vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist im zulässigen Umfang vollständig ausgeschlossen.

Die Haftung für Hilfspersonen (Art. 101 Abs. 2 OR), namentlich für Mitarbeitende, Subunternehmer und Cloud-/Infrastrukturanbieter, wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.

Ausgeschlossen ist insbesondere die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, Reputationsschäden, Datenverlust, Wiederherstellungskosten, Ansprüche Dritter sowie für Schäden, die durch unterlassene oder mangelhafte Datensicherung des Auftraggebers entstanden sind.

Die Gesamthaftung des Anbieters je Schadenereignis und insgesamt pro Vertragsjahr ist auf den Betrag der vom Auftraggeber in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis tatsächlich geleisteten Nettovergütung beschränkt, jedoch höchstens auf CHF 5'000 (in Worten: fünftausend Schweizer Franken). Diese Beschränkung gilt nicht, soweit zwingendes Recht entgegensteht.

Schadenersatzansprüche verjähren, soweit gesetzlich zulässig, innert zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

15

Schadloshaltung des Auftraggebers

Wesentlich

Der Auftraggeber stellt den Anbieter und dessen Hilfspersonen auf erste Anforderung von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei — einschliesslich behördlicher Bussen, Schadenersatzforderungen, Rechtsverteidigungs- und Anwaltskosten —, die aus folgenden Sachverhalten resultieren:

  • rechts-, sitten- oder vertragswidrige Inhalte oder Stellenanzeigen des Auftraggebers;
  • Verletzung von Gleichbehandlungs-, Antidiskriminierungs- oder Arbeitsrecht durch den Auftraggeber;
  • Verletzung des revDSG, der DSGVO oder anderer datenschutzrechtlicher Pflichten durch den Auftraggeber;
  • Verletzung von Rechten Dritter (insbes. Persönlichkeits-, Urheber-, Marken- oder Kennzeichenrechten) durch eingestellte Inhalte;
  • missbräuchliche oder über den vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung der Plattform.
16

Referenznennung

Der Anbieter darf den Auftraggeber unter Nennung von Firma und Logo als Referenzkunden auf der Website, in Pitchunterlagen und in Vertriebsmaterialien benennen, sofern der Auftraggeber dies nicht schriftlich widerrufen hat.

17

Änderungen dieser AGB

Wesentlich

Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen, soweit dies aufgrund regulatorischer, technischer, betrieblicher oder wirtschaftlicher Gründe sachlich gerechtfertigt ist und das vertragliche Gleichgewicht nicht zulasten des Auftraggebers wesentlich verschoben wird.

Änderungen werden dem Auftraggeber in Textform (z. B. E-Mail oder In-App-Mitteilung) mit einer Vorlauffrist von mindestens 30 Tagen vor Inkrafttreten mitgeteilt. Erhebt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist keinen Widerspruch, gelten die geänderten AGB als angenommen. Im Widerspruchsfall steht dem Auftraggeber ein Kündigungsrecht auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu; bis zum Wirksamwerden der Kündigung gelten die bisherigen AGB fort.

Auf das Widerspruchs- und Kündigungsrecht sowie die Bedeutung des Schweigens wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

18

Schlussbestimmungen

Textform. Sämtliche Vertragsänderungen, Erklärungen und Verzichte bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z. B. E-Mail). Auf das Schriftformerfordernis i.S.v. Art. 13 ff. OR wird verzichtet, mit Ausnahme zwingender gesetzlicher Vorgaben.

Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchsetzbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Abtretung. Der Auftraggeber darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters auf Dritte übertragen. Der Anbieter ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, eines Asset Deals oder einer Konzernreorganisation auf Dritte zu übertragen.

Verrechnung und Zurückbehaltung. Der Auftraggeber kann gegenüber Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen verrechnen oder aufgrund solcher Zurückbehaltungsrechte ausüben.

Vertragssprache. Massgebend ist die deutsche Fassung dieser AGB. Übersetzungen dienen ausschliesslich der Information.

19

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Wesentlich

Diese AGB und sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Verweisungsnormen sowie unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Basel-Stadt, Schweiz. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an dessen Sitz zu belangen.

Schweizer RechtGerichtsstand Basel-StadtCISG ausgeschlossenrevDSG 2023
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